Overview
Die europäische PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products) soll die vorvertraglichen Informationen von verpackten Anlageprodukten (Investmentfonds, Derivate, kapitalbildende Lebensversicherungen usw.), die Retail-Anlegern (im Sinne der MiFID II-Richtlinie) angeboten werden, vereinheitlichen.
Die Verordnung verpflichtet denAnbieter ein standardisiertes Basisinformationsblatt (KID) zu erstellen, das Privatanlegern die grundlegenden Informationen zum Verständnis des (Finanz-, Bank- oder Versicherungs-) Produktes bietet und ihm den Vergleich der verschiedenen Produkte untereinander ermöglicht.
Im Rahmen der Fertigstellung der Texte bezüglich des grenzüberschreitenden Vertriebs von Fonds erklärt die Verordnung (EU) 2019/1156 vom 20. Juni 2019, die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 ergänzt, die Ausweitung der Befreiung vom PRIIPs-KID für OGAW-Fonds bis zum 31. Dezember 2021 für rechtsgültig.
Zudem räumt der Text der Europäischen Kommission eine Frist bis Ende 2019 für die Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung ein.
Allgemeine Grundsätze
Betroffene Produkte:
- Anlageprodukte, bei denen der Rückzahlungsanspruch der Anleger Schwankungen unterliegt, die von Referenzwerten oder der Performance eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte abhängig sind;
- Versicherungsprodukte, die den Marktschwankungen ausgesetzt sind;
- Verpackte Anlageprodukte (Verbriefungsvehikel, strukturierte Anleihen, OGAW und AIF, , Derivate, strukturierte Produkte, SPV usw.).
Bis zum 31. Dezember 2019 sind folgende Produkte von der Vorlage eines PRIIP-KIDs befreit:
- OGAW, die zum 31. Dezember 2016 ein UCITS-KIID vorlegen;
- AIF, die bereits auf der Grundlage nationalen Rechts ein UCITS-KIID vorgelegt haben, was auf Frankreich zutrifft.
Herausforderungen und Lösungen
Wichtigste Auswirkungen
PRIIPs-KIDs und UCITS-KIIDs unterscheiden sich in einigen Punkten:
- Das PRIIPs-KID ist ein dreiseitiges Dokument im Format A4 nach dem Vorbild der UCITS-KIIDs, das um neue Informationspflichten erweitert wurde: die geschätzten Transaktionskosten, die empfohlene Haltedauer, die Performance nach Abzug der Gebühren und die Darstellung von drei zukünftigen Performanceszenarien (pessimistisch, neutral und optimistisch), um Anlegern einen Hinweis auf die Entwicklung der Vermögenswerte über den Zeitraum der empfohlenen Haltedauer zu geben.
- Darüber hinaus sieht das PRIIPs-KID einen komplexer berechneten Indikator für das Marktrisiko vor. Dieser Indikator ist je nach Komplexität des Produktes auf einer Skala von 1 bis 7 angesiedelt. Er wird durch die Kombination des Marktrisikos (auf der Berechnungsgrundlage des VaR, „Value at Risk“) mit dem Kreditrisiko berechnet.
- Das PRIIPs-KID muss mindestens einmal jährlich oder im Falle wesentlicher Änderungen aktualisiert werden.
Die Lösung von CACEIS
Das Dienstleistungsangebot von CACEIS wird entsprechend dem Gesprächsfortschrittzwischen den europäischen Instanzen angepasst, insbesondere in Bezug auf die RTS, die endgültig vom Europäischen Parlament definiert und verabschiedet werden. Das Angebot umfasst insbesondere:
- Die Erstellung des PRIIPs-KIDs sowie seine Übersetzung und Verbreitung.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Versicherer gemäß den Marktstandards, damit diese eigene PRIIPs-KIDs erstellen können.