aller au menu aller au contenu

Zielsetzungen

Die Geldmarktfondsverordnung ist eine der letzten nach 2008 umgesetzten Reformen, die den im Finanzbereich geltenden Rechtsrahmen ergänzt. Sie zielt darauf ab, Geldmarktprodukte besser zu regulieren und die Risiken in Verbindung mit einem plötzlichen und massiven Rückzug der Anleger einzudämmen (Phänomen eines „Run“).

Die Wichtigste rechtlichen Bestimmungen

Kernstück dieser Rechtsvorschriften ist die Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds, die im Amtsblatt der Europäischen Union am 30. Juni 2017 veröffentlicht wurde.

Anwendungsbereich

Diese Rechtsvorschriften gelten für alle innerhalb der Europäischen Union angesiedelten, verwalteten oder vertriebenen OGA, die die Bezeichnung „Geldmarktfonds“ verwenden. Es handelt sich um OGA mit folgenden Merkmalen:

  • OGAW oder AIF;
  • Anlagen in kurzfristigen Vermögenswerten (Restlaufzeit von bis zu zwei Jahren);
  • Anlagen, die Renditen bieten, die mit denen des Geldmarkts vergleichbar sind und/oder das angelegte Kapital erhalten.

Dabei muss jeder OGAW oder AIF, der Merkmale aufweist, die im Wesentlichen mit denen eines Geldmarktfonds vergleichbar sind (Anlagepolitik, Rendite), als Geldmarktfonds zugelassen werden oder einige seiner Merkmale ändern.

Ein OGAW oder AIF darf keine Bezeichnung mehr verwenden, die den Eindruck erweckt, dass es sich um einen Geldmarktfonds handelt, wenn er nicht als Geldmarktfonds zugelassen ist.

Die Geldmarktfondsverordnung gilt:

  • ab dem 21. Juli 2018 für nach dem 21.07.2017 aufgelegte Fonds;
  • ab dem 21. Januar 2019 für vor dem 21.07.2017 aufgelegte Fonds.

Allgemeine Grundsätze


  • Ziele und wichtigste damit verbundene rechtliche Bestimmungen

ZieleWichtigste Bestimmungen
Qualität der Vermögenswerte
Erhöhung der Siecherheit von Geldmarkt-OGA, um das Risiko einer Liquiditätskrise zu verringern
  • Neue Diversifizierungs- und Konzentrationsanforderungen
  • Anforderungen an die Zinssensitivität (WAM) und das Kreditrisiko (WAL)
  • Neue Regeln für die Verwendung der Instrumente (etwa Verbot von Derivaten, die nicht der Absicherung dienen, Fälligkeit von Pensionsgeschäften und Depots)
  • Verbot bestimmter Transaktionen (etwa Verleih- und Leihgeschäfte von Barmitteln/Wertpapieren)
  • Einführung einer internen Bewertung der Kreditqualität der Anlagen seitens der 
Liquidität
Erhöhung der Siecherheit von Geldmarkt-OGA, um das Risiko einer Liquiditätskrise zu verringern
  • Mindestgrenzen für die täglich und wöchentlich verfügbaren Barmittel
  • Kenntnis der Anleger und ihres Liquiditätsbedarfs
  • Begrenzung von Rücknahmen (zeitweise Aussetzung, Gates)
  • Einführung von Liquiditäts-Stresstests
Verringerung des Risikos eines Übergreifens auf die gesamte Wirtschaft
  • Verbot einer „externen Unterstützung“, d. h. sämtlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Liquiditätsprofils oder zur Stabilisierung des NIW des Geldmarkt-OGA.
  • Verbot von Feeder-Fonds und Dachfonds (ausgenommen im Fall von Geldmarkt-OGA, die nur im Rahmen von Rentensparplänen verwendet werden)
Anlegerschutz
  • Bewertung mindestens einmal täglich
  • Mark-to-Market-Bewertungsmethode
  • Einrichtung von Swing Pricing
Transparenzpflicht
  • Tägliche und wöchentliche Berichte für die Anleger
  • Vierteljährliche Berichte für die Regulierungsbehörde (jährlich bei OGA mit einem Vermögen von bis zu 100 Mio. EUR)

  • Hauptkategorien von Geldmarkt-OGAW

Standard-Geldmarktfonds mit variablem NettoinventarwertKurzfristige Geldmarktfonds mit variablem NettoinventarwertKurzfrigstige Geldmarktfonds mit Nettoinventarwert mit niedriger VolatilitätKurzfristiger Geldmarktfonds mit konstanten Nettoinventarwert
AnlagepolitikLarge CapsStaatsanleihen
Zinssensitivität (WAM) 6 Monate60 Tage
Kreditrisiko (WAL)12 Monate120 Tage
Täglich verfügbare Liquidität7,5% des verwalteten Vermögens10% des verwalteten Vermögens
Wöchentlich verfügbare Liquidität15% des verwalteten Vermögens30% des verwalteten Vermögens
BewertungMark-to-Market
Alternative BewertungMark-to-Model
Abweichende Bewertung-Hybridtitel
Mark-to-Market (>75 Tage)
Linear (<75 Tage), es si denn Mark-to-Market <10 Bp
Linear
NIWVaraibler NettoinventarwertNettoinventarwert mit niedriger Volatilität
Variabel oder konstant
Variabler Nettoinventarwert mit Schwankung von > 20 Bp

Konstanter Nettoinventarwert
Tägliche VëroffentlichungNIWNIW
+ Unterschied mit variablem Nettoinventarwert
Zusätzliche Liquiditätsauflagen-Aussetzung und/oder Festlegung von Obergrenzen für Rücknahmen und/oder Maßnahmen gegen eine Verwässerung
  • Vorgeschrieben, wenn wöchentlich verfügbare Liquidität < 10% des verwalteten Vermögens
  • Optional, wenn wöchentlich verfügbare Liquidität < 30% des verwalteten Vermögens 


HERAUSFORDERUNGEN UND LÖSUNGEN

CACEIS, einer der wichtigsten Akteure im Bereich der administrativen und buchhalterischen Verwaltung von Geldmarktfonds, begleitet seine Kunden bei der Umsetzung der Geldmarktfondsverordnung.

Diese Rechtsvorschriften erfordern die Anpassung zahlreicher Aspekte im Bereich der Fondsverwaltung und der Depotkontrolle, zu denen die Bewertungsmethoden, andere Bewertungen, rechtliche und vertraglich verlangte Kennzahlen, Abschlüsse sowie Passivmanagement gehören. CACEIS ist startklar und vollzieht die Anpassung seines IT-Systems, um Fondsverwaltungs- und Depotkontrolllösungen anbieten zu können, die ab Juli 2018 diese neuen Rechtsvorschriften erfüllen.

In einem zweiten Schritt wird CACEIS analysieren, welche Änderungen im Rahmen der ab dem vierten Quartal 2019 rechtlich vorgeschriebenen Berichte, für die in bestimmten Punkten noch Erläuterungen von der ESMA erwartet werden, erforderlich sind.

Bie etwaigen Fragen wenden SIe sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner.

Contact us


Wichtige Daten

Important information – CACEIS’ corporate identity is currently being used to sell fraudulent offer relating to placements or investments. CACEIS has nothing to do with such offers, please be vigilant and avoid becoming the victim of this type of fraud. You can consult blacklists and alerts from authorities on the ABEIS website.
x