Überblick
Mit einer globalen Präsenz und einem Plan zur Umsetzung der neuen Vorschriften des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) auf Konzernebene bietet CACEIS Unterstützung in Bezug auf alle Aspekte Ihres Geschäfts, was auch die Sie betreffenden Umsetzungsregeln umfasst.
Die Vermögensverwaltung fällt genau in den Bereich von FATCA und daher sind alle Beteiligten verpflichtet, die folgenden drei aufsichtsrechtlichen Pflichten zu erfüllen:
• Durchführung umfassender KYC-Verfahren (Know Your Customer)
• Management von Einbehaltungs-Systemen
• Zielgerichtete Berichterstattung
Die operative Umsetzung dieser Pflichten ist auf Ebene örtlicher Anwendungsregeln zu verstehen, wie z. B. ob zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen und falls ja, in welcher Form (z.B. Modell 1 oder Modell 2).
Unser Service ist flexibel und modular. Dies erlaubt es uns, Sie bei allen Anforderungen in Bezug auf FATCA in vier wesentlichen Bereichen zu unterstützen:
• Rechtliche Dokumentation
• Analyse des Endinvestor-Typs
• Management von einbehaltenen Beträgen
• Erstellung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Reportings
Außerdem wurden unsere operativen Teams umfassend zu den FATCA-Vorschriften geschult. Somit können Sie beruhigt sein, da Ihr Geschäft von Personal betreut wird, das über ein tiefgreifendes Verständnis der Materie verfügt .
Darüber hinaus wurden alle betroffenen Konzerngesellschaften der CACEIS-Gruppe entweder als Registered Deemed Compliant FFI-Model 1 Reporting FI oder als Registered Deemed Compliant FFI gemäß Modell 2 registriert (siehe nebenstehende Liste der GIIN der CACEIS-Gruppe).
Key Dates
18 March 2010
Adoption of the FATCA regulation in the United States
5 February 2012
Signature of an agreement between the United States and 5 European countries (Germany, Spain, France, Italy, United Kingdom) to apply this regulation to their banking players.
1 January 2014
Entry into force of the FATCA regulation.
29 September 2014
Promulgation of the French transposition of the FATCA regulation.