Überblick
Die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) ist am 8. Juni 2015 in Kraft getreten. Der Schwerpunkt der neuen Verordnung, die seit dem 9. Dezember 2015 in den Mitgliedstaaten gilt, liegt auf der Förderung langfristiger europäischer Investitionen in die Realwirtschaft. Sie ist Teil des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion bis 2020.
ELTIF sind eine Kategorie von AIF, die in der Europäischen Union domiziliert sind und der AIFM-Richtlinie unterliegen. Die Bestellung einer Verwahrstelle ist vorgeschrieben. Sie besitzen einen europäischen Vertriebspass und ein EU-Gütesiegel.
Allgemeine grundsätze
Zulässige Vermögenswerte: Mindestens 70% Eigenkapitalinstrumente oder eigenkapitalähnliche Instrumente, Anteile oder Aktien von EuVECA und EuSEF, direkter Besitz von Sachwerten, die eine Ausgabe von mindestens 10 Mio. EUR zum Zeitpunkt des Erwerbs erfordern. Höchstens 30% für OGAW IV zulässige Vermögenswerte.
Für Rücknahmen geschlossene Fonds ohne Rücknahme der Anteile vor Ende der Laufzeit des Fonds, außer in Ausnahmefällen, die in öffentlich zugänglichen Bestimmungen angegeben sind.
Vertrieb an institutionelle Anleger und die Öffentlichkeit.
Wietere informationen
Herausforderungen und chancen von verwaltern alternativer investmentfonds
- Bestellung einer Verwahrstelle
- Stabile Entwicklung der Anlagen
- Streng gesetzliche Quoten
- Verpflichtung zu Transparenz
- Berichte an die Regulierungsbehörde
- Grenzüberschreitender Vertrieb in Europa
CACEIS hilft verwalttungsgesellschaften, von der ELTIF-verordnung zu profitieren
- Fondsverwaltung
- Verwahrungs- und Depotbankdienstleistungen
- Outsourcing des Middle-Office und Risiko- und Leistungsanalyse
- Übertragung des Risikomanagements
- Outsourcing der aufsichtsrechtlichen AIFM-Berichterstattung
- Sicherheitenverwaltung und Clearing von Derivaten
- Unterstützung des grenzüberschreitenden Vertriebs
- Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und der KIID
- Einsatzbereite Verwaltungsgesellschaft (Luxcellence)
Wichtige Daten
26. JUNI 2013
Veröffentlichung des Vorschlags für die ELTIF-Verordnung durch die Europäische Kommission
17. APRIL 2014
Abstimmung über die ELTIF-Rechtsvorschrift in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
20. APRIL 2015
Verabschiedung der ELTIF-Verordnung durch den Rat
29. APRIL 2015
Veröffentlichung der ELTIF-Verordnung im Amtsblatt der EU
8. JUNI 2015
Inkrafttreten der ELTIF-Verordnung
30. JULI 2015
Beginn der Anhörung der ESMA zu den technischen Standards
22. OKTOBER 2015
Beginn der Anhörung der ESMA zu den gesetzlichen technischen Standards
6. DEZEMBER 2017
Die Europäische Kommission veröffentlicht die endgültige Fassung der delegierten Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)
9. DEZEMBER 2015
Anwendungsbeginn der ELTIF-Verordnung
8. JUNI 2016
Veröffentlichung der gesetzlichen technischen Standards durch die ESMA
19 October 2020
Launch of the European Commission consultation on the recast of the ELTIF Regulation (closing date 1 February 2021)
25 November 2021
Publication by the Commission of a proposal to revise the ELTIF Regulation
11 January 2023
Agreement on a compromise text between the European institutions for the revision of the ELTIF Regulation
15 February 2023
Adoption of the revised Regulation (ELTIF 2.0) by the European Parliament