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Überblick

Die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) ist am 8. Juni 2015 in Kraft getreten. Der Schwerpunkt der neuen Verordnung, die seit dem 9. Dezember 2015 in den Mitgliedstaaten gilt, liegt auf der Förderung langfristiger europäischer Investitionen in die Realwirtschaft. Sie ist Teil des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion bis 2020.

ELTIF sind eine Kategorie von AIF, die in der Europäischen Union domiziliert sind und der AIFM-Richtlinie unterliegen. Die Bestellung einer Verwahrstelle ist vorgeschrieben. Sie besitzen einen europäischen Vertriebspass und ein EU-Gütesiegel.

Allgemeine grundsätze

Zulässige Vermögenswerte: Mindestens 70% Eigenkapitalinstrumente oder eigenkapitalähnliche Instrumente, Anteile oder Aktien von EuVECA und EuSEF, direkter Besitz von Sachwerten, die eine Ausgabe von mindestens 10 Mio. EUR zum Zeitpunkt des Erwerbs erfordern. Höchstens 30% für OGAW IV zulässige Vermögenswerte.

Für Rücknahmen geschlossene Fonds ohne Rücknahme der Anteile vor Ende der Laufzeit des Fonds, außer in Ausnahmefällen, die in öffentlich zugänglichen Bestimmungen angegeben sind.

Vertrieb an institutionelle Anleger und die Öffentlichkeit.

Wietere informationen

> Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds

Herausforderungen und chancen von verwaltern alternativer investmentfonds

CACEIS hilft verwalttungsgesellschaften, von der ELTIF-verordnung zu profitieren

  • Fondsverwaltung
  • Verwahrungs- und Depotbankdienstleistungen
  • Outsourcing des Middle-Office und Risiko- und Leistungsanalyse
  • Übertragung des Risikomanagements
  • Outsourcing der aufsichtsrechtlichen AIFM-Berichterstattung 
  • Sicherheitenverwaltung und Clearing von Derivaten
  • Unterstützung des grenzüberschreitenden Vertriebs
  • Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und der KIID
  • Einsatzbereite Verwaltungsgesellschaft (Luxcellence)

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