Overview
Die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Managers) legt einen harmonisierten Regulierungsrahmen für alternative Fonds fest, die in der EU mit dem europäischen Vertriebspass vertrieben werden. AIFM erhalten dadurch neue Möglichkeiten, ihre Management-Dienstleistungen anzubieten und ihre Alternativen Investmentfonds (AIFs) in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vertreiben.
Die AIFM-Richtlinie beinhaltet unter anderem die Harmonisierung der Verwahrstellenfunktion für Fonds, die für jeden AIF vorgeschrieben ist.
Die ESMA-Konsultation vom 26.11.2018 zur Integration von ESG-Kriterien in die AIFM-Vorschriften wurde am 30. Januar 2019 abgeschlossen.
Die technische Stellungnahme im Anschluss an diese ESMA-Konsultation zur Integration von ESG-Kriterien wurde am 30. April 2019 abgegeben:
- ESMA’s technical advice to the European Commission on integrating sustainability risks and factors in the UCITS Directive and AIFMD, 30 April 2019 (ESMA34-45-688).
Hinweis:
Veröffentlichung im AB der Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2011/61/EU, mit der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW ausgeräumt werden sollen, ergänzt durch die Verordnung (EU) 2019/1156 vom 20. Juni 2019.
Die Mitgliedstaaten haben bis spätestens zum 2. August 2021 Zeit, die nationalen Bestimmungen zu verabschieden und zu veröffentlichen, die zur Einhaltung der Richtlinie erforderlich sind. Sie müssen diese Bestimmungen ab dem 2. August 2021 anwenden.
Die Verordnung gilt ab dem 1. August 2019, aber bestimmte Artikel (Art. 4, § 1 bis 5, Art. 5, § 1 und 2, Art. 15 und Art. 16) gelten erst ab dem 2. August 2021.
Die Berichte von KPMG (Januar 2019) und der Kommission (Juni 2020) über die Funktionsweise der AIFMs haben gezeigt, dass die Hauptziele der Richtlinie erreicht wurden. Auf der Grundlage dieser Berichte, sowie der Unterstützung der ESMA, die in einem Schreiben vom 18. August Änderungen der Richtlinie in 19 verschiedenen Bereichen empfahl, hat die Europäische Kommission am 22. Oktober 2020 eine Konsultation vor der Überarbeitung der AIFMD eingeleitet, die am 29. Januar 2021 abgeschlossen sein wird.
Die Konsultation, die Teil des Ziels der Kommission ist, die Union der Kapitalmärkte (CMU) zu schaffen, soll sowohl Meinungen darüber einholen, wie der europäische AIF-Markt effizienter gestaltet werden kann, als auch das Interesse der Marktteilnehmer (AIF-Manager, Vertreiber, Branchenvertreter, Anleger und Anlegerschutzverbände sowie Finanzmarktbehörden und Bürger im weiteren Sinne) auf eine Änderung der Richtlinie messen.
Im Anschluss an diese Konsultation wird die Kommission voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 ihren Entwurf zur Überarbeitung der AIFM-Richtlinie vorlegen.
Wesentliche Vorschriften
- Die AIFM-Richtlinie legt Akkreditierungsbedingungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften fest.
- Regeln in Bezug auf Kapital, Delegierung des Managements, Organisation, Risikomanagement, Einsatz von Fremdkapital, Vergütungspolitik und -praktiken, Bewertung durch den Anlageverwalter selbst oder durch einen externen Experten, Reporting an die Behörden und Bereitstellung von Informationen an Anleger.
- Eine Verwahrstelle ist für jede Zweckgesellschaft verpflichtend und es besteht eine Reportingpflicht an die nationalen, zuständigen Behörden.
Herausforderungen & Chancen für AIFM:
- AIFM-Zulassung
- Delegierung von Funktionen (Portfolioverwaltung und/oder Risikomanagement)
- Verwahrstelle verpflichtend
- Vergütungspolitik
- Interessenkonflikt
- Unabhängige Bewertung von Vermögenswerten
- Transparenz
- Hebelwirkung
- Vertriebspass erleichtert grenzüberschreitenden Vertrieb
- Reporting an die zuständigen nationalen Behörden
CACEIS unterstützt Fondsmanager dabei, die AIFM-Richtlinie einzuhalten und voll auszunutzen
- AIF-Strukturierung und Vertrieb
- Luxcellence & Substanzanforderungen der AIFM-Richtlinie
- Unterstützung beim Risikomanagement für AIFM/AIF
- Auslagerung von Middle- und Back-Office-Aktivitäten für AIF
- Verwahrstellen- & Banking-Dienstleistungen für AIFM/AIF
- AIFM-Berichte an die zuständigen nationalen Behörden
Weitere Informationen
- Am 30. Juli 2015 hat die ESMA eine Empfehlung zur Anwendung des Passports für Non-EU AIFMs und AIFs in Überreinstimmung mit den Regelungen in den Paragrafen 35 sowie 37 bis 41 der AIFM-Richtlinie veröffentlicht.
- Die Richtlinie der Stufe 1 (hier abrufbar) wird ergänzt durch eine Verordnung der Stufe 2 (hier abrufbar)
Key dates
July 2011
Entry into force of the AIFM Directive
19 December 2012
Adoption of level 2 measures by the European Commission
22. Juli 2013
Jede AIFM, die nach diesem Datum gegründet wird, muss der AIFM-Richtlinie entsprechen
22. Juli 2014
Jede AIFM, die zu diesem Datum vor dem 2. Juli 2013 gegründet wurde, muss der AIFM-Richtlinie enstprechen
Juli 2015
Veröffentlichung des Einschätzung der ESMA, ob der Vertriebspass auf nicht-EU AIFM nicht-AIF ausgeweitet wird
Juli 2018
Bericht der ESMA zur Funktion des Vertiebspasses und zu Hindernissen (sofern zutreffend) für die Beendigung nationaler Privatplatzierungssysteme (NPPR)
30 April 2019
ESMA’s technical advice to the European Commission on integrating sustainability risks and factors in the UCITS Directive and AIFMD
ESMA's final report20 June 2019
Publication of Directive (EU) 2019/1160 of the European Parliament and the Council
Directive (EU) 2019/116020 June 2019
Publication of Regulation (EU) 2019/1156 of the European Parliament and of the Council
Regulation (EU) 2019/11561 August 2019
The Regulation is applicable but for some articles (Art. 4, § 1 to 5, Art. 5, § 1 and 2, Art. 15 and Art. 16)
2 August 2021
National provisions have to be adopted and applied as from 2 August 2021 at the latest
25 November 2021
European Commission proposal to recast the AIFM Directive
17 June 2022
Adoption of a common position on the recast of the AIFM Directive by the EU Council
3Q2022
Adoption of a common position on the AIFM Directive by the European Parliament and launch of inter-institutional negotiations (trilogues)
1 August 2022
Entry into force of the delegated act amending Delegated Regulation 231/2013/EU
1Q2023
Adoption of the recast text by the European institutions